Kreissportbund Teltow-Fläming

Was bedeutet „Sport im Ganztag“?

Der Begriff „Sport im Ganztag“ beschreibt die Einbindung sportlicher Angebote in die schulische Nachmittagsbetreuung an Ganztagsschulen. Dabei übernehmen Sportvereine eine zentrale Rolle, indem sie mit qualifizierten Übungsleitenden verlässliche und pädagogisch wertvolle Bewegungsangebote gestalten.

Ganztagsschulen sollen nicht nur Lern- sondern auch Lebensorte für Kinder und Jugendliche sein. Bewegung, Spiel und Sport tragen maßgeblich zur körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung bei. Die Angebote der Sportvereine leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag, sowohl für die Gesundheitsförderung als auch für Teilhabe und Integration.

Sport im Ganztag ist deshalb mehr als ein Freizeitangebot: Es ist Bildung durch Bewegung, mit Potenzial für jedes Kind. Für einen gelingenden Ganztag braucht es verlässliche Strukturen, engagierte Partner und die Unterstützung durch die öffentliche Hand.

Unsere Haltung & Aufgaben als Kreissportbund

Der Kreissportbund Teltow-Fläming versteht Sport im Ganztag als wichtige Schnittstelle zwischen Bildung, Jugendhilfe und gemeinwohlorientiertem Vereinswesen.

Unsere Haltung ist klar:

  • Sport im Ganztag ist eine Chance, Kindern Zugang zu Bewegung, Gemeinschaft und Persönlichkeitsentwicklung zu bieten.
  • Sportvereine sind verlässliche Partner, wenn sie gute Rahmenbedingungen erhalten.
  • Ganztag braucht Vernetzung – zwischen Schulen, Vereinen, Trägern und Verwaltung.

Daher übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Beratung und Information: Wir informieren Sportvereine, Schulen und kommunale Entscheidungsträger über rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen.
  • Unterstützung bei der Umsetzung: Wir helfen bei der Konzeptentwicklung, Kooperationsanbahnung und Qualifizierung von Übungsleitenden.
  • Förderberatung: Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln und vermitteln passende Programme.
  • Koordination und Interessenvertretung: Wir bringen Schulen, Jugendhilfe und Sportvereine ins Gespräch und vertreten die Interessen des gemeinwohlorientierten Sports gegenüber Politik und Verwaltung.
Aktuelle Entwicklungen & Herausforderungen

Rechtslage: Ganztagsförderung ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Damit entsteht ein erhöhter Bedarf an verlässlichen und qualitätsgesicherten Angeboten im Nachmittagsbereich – auch für Bewegungs- und Sportangebote. Diese Entwicklung betrifft nicht nur Schulen, sondern auch Kommunen, Jugendhilfe und freie Träger.

Programme & Initiativen

  • Auf Landes- und Bundesebene gibt es Programme zur Unterstützung des Ganztags, z. B.:
    • Landesprogramm „Aufholen nach Corona“
    • Fördermittel des Landessportbundes
    • Kommunale Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Vereinen
    • ESF-Förderprogramme im Bereich Bildung & Teilhabe

Herausforderungen in der Praxis

Trotz politischer Zielsetzung zeigen sich auf lokaler Ebene zahlreiche Hürden:

  • Unklare Zuständigkeiten zwischen Schule, Jugendhilfe und Sport
  • Fehlende Finanzierung für Honorare, Materialien oder Koordination
  • Mangel an qualifizierten Kräften im organisierten Sport
  • Unsichere Rahmenbedingungen (z. B. kurzfristige Kooperationen, mangelnde Planbarkeit)

Der Kreissportbund setzt sich deshalb für verbindliche, langfristig gesicherte und fair ausgestattete Kooperationsstrukturen im Ganztag ein, unter Beteiligung aller relevanten Akteure.

 

Zuständigkeiten & Verantwortung von Landkreis und Kommunen

Die erfolgreiche Umsetzung von „Sport im Ganztag“ ist nicht allein Aufgabe von Schulen oder Vereinen. Auch der Landkreis Teltow-Fläming und seine Kommunen tragen zentrale Verantwortung, strukturell, rechtlich und politisch.

Landkreis als Schulträger – Verantwortung für Räume und Strukturen

Der Landkreis Teltow-Fläming ist Schulträger fast aller weiterführenden Schulen und übernimmt eine koordinierende Rolle bei der Schulentwicklungsplanung. Für den Primarbereich sind die Städte und Gemeinden zuständig. Damit entsteht ein gemeinsamer Auftrag, verlässliche Rahmenbedingungen für ganztägige Bildungsangebote, inklusive Sport, zu schaffen.

Dazu gehört insbesondere:

  • Die Zugänglichkeit von Sportstätten auch außerhalb des Unterrichts
  • Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Vereinen
  • Eine abgestimmte Planung von Räumen, Personal und Transportwegen

Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterungen und Neubauten im Schulbereich, z. B. in Blankenfelde-Mahlow, sollte Sport von Beginn an strukturell mitgedacht werden.

Gesetzlicher Rahmen – Ganztagsanspruch ab 2026

Ab 2026 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Dies bedeutet auch für Teltow-Fläming:

  • Mehr Betreuungszeit erfordert mehr qualitätsgesicherte Angebote
  • Sportvereine können diese Angebote gestalten – wenn die Rahmenbedingungen stimmen
  • Die Jugendhilfeplanung des Landkreises sollte Sport im Ganztag ausdrücklich berücksichtigen

Verwaltung als Koordinations- und Gestaltungsebene

Die Steuerung von Ganztagsangeboten braucht eine klare Zuständigkeit in der Verwaltung. Aktuell fehlt es im Landkreis an:

  • einer zentralen Koordinationsstelle für Ganztagsangebote mit Sportbezug
  • verlässlichen Regelungen zur Nutzung von Sportstätten durch Vereine im Ganztag
  • finanzierter Infrastruktur, z. B. für Honorare oder Fahrten

Eine solche Struktur wäre nicht nur entlastend für Schulen und Vereine, sondern auch zukunftsweisend für die Bildungslandschaft im Landkreis.

Unser Appell

Der Kreissportbund Teltow-Fläming ruft alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf:

  • Sport als Teil von Bildung in der Ganztagsentwicklung strukturell zu verankern
  • Kooperationen mit Vereinen nicht nur zu ermöglichen, sondern aktiv zu fördern
  • Zuständigkeiten klar zu regeln und finanziell abzusichern
Was Sportvereine einbringen können

Die über 180 Sportvereine im Landkreis Teltow-Fläming leisten einen wertvollen Beitrag zur Bewegungsförderung, Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Viele von ihnen engagieren sich bereits im schulischen Kontext, sei es durch Arbeitsgemeinschaften, sportliche Ferienangebote oder Projektwochen.

Im Ganztag können Sportvereine insbesondere folgende Stärken einbringen:

Fachkompetenz und Qualität

  • Qualifizierte Übungsleitende mit pädagogischem und sportlichem Know-how
  • Erfahrung in altersgerechter Bewegungsförderung und Gruppendynamik
  • Breite Angebotsvielfalt, von Ballsportarten bis Yoga, von Tanz bis Klettern

Soziale Integration und Vereinsleben

  • Förderung von Teamgeist, Respekt und Fairplay
  • Verankerung in lokalen Strukturen, kurze Wege, bekannte Gesichter
  • Potenzial für langfristige Bindung an Bewegung und Verein

Verlässlichkeit und Strukturen

  • Organisationserfahrung mit regelmäßigen Kursangeboten
  • Eigene Ressourcen (z. B. Materialien, Hallenzeiten, Netzwerke)
  • Bereitschaft zur Kooperation mit Schulen, Horten und Trägern

Aber: Engagement braucht Rahmenbedingungen

Damit Sportvereine sich aktiv und nachhaltig in den Ganztag einbringen können, sind verlässliche Strukturen notwendig:

  • Finanzierung von Honoraren, Materialien und Anfahrt
  • Rechtssicherheit in der Zusammenarbeit (z. B. durch Kooperationsverträge)
  • Nutzung von Sportstätten auch am Nachmittag
  • Berücksichtigung im Stundenplan (keine Randzeiten)

Ohne diese Rahmenbedingungen droht das Potenzial des Vereinssports ungenutzt zu bleiben, obwohl gerade kleinere Vereine im ländlichen Raum ideale Partner für wohnortnahe Ganztagsangebote sein könnten.

Unsere Rolle als Kreissportbund

Wir ermutigen und begleiten Vereine, sich im Ganztag zu engagieren. Wir informieren über Fördermöglichkeiten, unterstützen bei Konzeptentwicklung und vernetzen mit Schulen und Trägern.
Zugleich vertreten wir die Interessen der Vereine gegenüber dem Landkreis und setzen uns für verlässliche Kooperationsstrukturen ein.

Was auf Sportvereine zukommen kann – Chancen und Herausforderungen

Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bedeutet, dass mehr Kinder an Nachmittagen betreut und gefördert werden müssen, auch durch Bewegungs- und Sportangebote. Viele Schulen und Träger werden dabei gezielt auf Vereine zugehen, auch im Landkreis Teltow-Fläming.

Für Sportvereine ergeben sich daraus Chancen, aber auch neue Anforderungen:

Chancen für Vereine

  • Mehr Sichtbarkeit und Reichweite in der Region
  • Zugang zu neuen Zielgruppen, auch über die Schule hinaus
  • Langfristige Mitgliedergewinnung, insbesondere im Grundschulalter
  • Möglichkeit zur Refinanzierung durch Honorare oder Fördermittel
  • Positionierung als verlässlicher Bildungspartner vor Ort

Herausforderungen, auf die sich Vereine einstellen sollten

  • Schulen und Träger suchen verlässliche Partner, die regelmäßig und strukturiert anbieten können
  • Es braucht oft verfügbare Übungsleiter:innen am frühen Nachmittag, eine Zeit, in der viele Ehrenamtliche berufstätig sind
  • Es entstehen zunehmende Anforderungen an Dokumentation, Kommunikation und Abstimmung mit Schulen oder Trägern
  • Kooperationsverträge, Datenschutz, Aufsichtspflicht und Versicherungsfragen müssen rechtskonform geklärt sein
  • Die Nachfrage nach Angeboten kann punktuell die Kapazitäten des Vereins übersteigen, z. B. Hallenzeiten, Material, Personal

Wichtig für Vorstände

Auch wenn ein Verein sich heute noch nicht im Ganztag engagiert, sollte der Vorstand:

  • das Thema im Blick behalten,
  • intern Kapazitäten prüfen,
  • und überlegen, ob und in welcher Form der Verein sich in Zukunft beteiligen will.

Wir unterstützen gern dabei, erste Schritte zu planen, Voraussetzungen zu klären oder die Nachfrage im eigenen Ort einzuschätzen.

Neue Angebotsplattform des MBJS für Schulen im Ganztag

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) stellt ab Ende Juni eine landesweite Angebotsplattform für Ganztagsschulen und Schulen im Startchancen-Programm zur Verfügung.

Über die Plattform können Schulen gezielt nach qualitätsgeprüften Bildungs- und Bewegungsangeboten externer Anbieter suchen – darunter auch Sportvereine.

Sportvereine können jetzt eigene Angebote einreichen

Vereine mit passenden Angeboten (z. B. AGs, Projektwochen, Bewegungsförderung) können diese kostenfrei über ein Online-Formular beim MBJS melden. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Angebote auf der Plattform veröffentlicht und für Schulen sichtbar.

Zum Formular im Brandenburger Schulportal:

https://schulportal.brandenburg.de/angebotsplattform

Warum das für Ihren Verein interessant sein kann

  • Neue Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen in Ihrer Region
  • Höhere Sichtbarkeit bei Schulen mit Fördermitteln
  • Förderung nachhaltiger Bildungsangebote im Sport
Ganztag und Nachwuchsarbeit im Sportverein

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 verändert den Tagesablauf von Grundschulkindern grundlegend. Wer künftig bis 15:30 Uhr oder länger in der Schule ist, hat weniger Zeit für klassische Vereinsangebote am Nachmittag. Das wirkt sich direkt auf die Nachwuchsarbeit im Sportverein aus.

Risiken für Vereine, die nicht reagieren

  • Kinder haben nach dem Ganztag weniger Energie und weniger Zeit, um noch ins Vereinstraining zu kommen.
  • Angebote am frühen Nachmittag konkurrieren mit schulischen Betreuungspflichten.
  • Wer nicht im schulischen Ganztag sichtbar ist, wird als Sportangebot möglicherweise gar nicht wahrgenommen.

Chancen durch frühzeitige Kooperation

  • Vereine, die im Ganztag sportliche Angebote gestalten, erreichen Kinder direkt vor Ort in der Schule.
  • Sie können frühzeitig Interesse wecken, Vertrauen aufbauen und Kinder später ins reguläre Vereinstraining überführen.
  • Das stärkt nicht nur die Mitgliederbasis, sondern auch die soziale Bindung an den Verein.

Unser Fazit

Die Nachwuchsgewinnung beginnt heute nicht mehr erst im Verein, sondern bereits im Ganztagssystem der Schule.

Wer sich strategisch beteiligt, sichert seinem Verein langfristig Sichtbarkeit, Zugang zu jungen Mitgliedern und Anschluss an die Bildungswelt von morgen.

Versicherungsschutz im Ganztag – Was gilt für Sportangebote durch Vereine?

Die Frage nach dem Versicherungsschutz ist entscheidend für Sportangebote im schulischen Ganztag. Das Informationspapier der Unfallkasse Brandenburg macht deutlich:

Nicht jedes Bewegungsangebot ist automatisch gesetzlich abgesichert. Entscheidend sind organisatorische und inhaltliche Kriterien.

Für teilnehmende Kinder gilt:

Kinder sind über die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Angebot steht in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch (z. B. AGs im Rahmen des Ganztags).
  • Es wird im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule durchgeführt, also mit zeitlichem, räumlichem und inhaltlichem Bezug zur Schule.
  • Die Schule (oder der Hort/Träger) trägt die Aufsichtspflicht oder überträgt diese formal auf den Kooperationspartner.

Nicht versichert sind Kinder, wenn:

  • das Angebot außerhalb schulischer Verantwortung stattfindet (z. B. Vereinsangebot nach Schulschluss ohne Bezug zur Schule),
  • nur Räume zur Verfügung gestellt werden, ohne dass die Schule inhaltlich oder organisatorisch beteiligt ist.

Für Übungsleitende gilt:

  • Sind sie im Auftrag des Vereins tätig, greift in der Regel der Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Brandenburg.
  • Erfolgt der Einsatz im Auftrag eines freien Trägers oder der Schule, muss der Versicherungsschutz über diesen Auftraggeber geklärt werden, z. B. über Honorarkräfteversicherung oder Arbeitgeberpflichten.

 Typische Anhaltspunkte für schulischen Versicherungsschutz

  • AG nur für Schüler der Schule
  • Inhaltlich und organisatorisch mit der Schule abgestimmt
  • Kooperationsvertrag mit der Schule/Hort
  • Aufsichtspflicht liegt (formell) bei der Schule oder wird übernommen

Typische Anhaltspunkte für keinen (!) schulischen Versicherungsschutz

  • Nur Raumbereitstellung durch die Schule
  • Kein zeitlicher Zusammenhang zum Unterricht
  • Angebot richtet sich auch an vereinsfremde Kinder ohne Schulbezug
  • Teilnahme an Vereinstraining mit Mitgliedsbeitrag

Was bedeutet das für Sportvereine?

  • Klären Sie im Vorfeld: Wer trägt die Verantwortung? Wer ist Veranstalter?
  • Achten Sie auf schriftliche Kooperationsvereinbarungen, inklusive Aufsicht und Ablauf.
Unsere Unterstützung als Kreissportbund

Der Kreissportbund Teltow-Fläming versteht sich als Schnittstelle zwischen Sportvereinen, Schulen, Verwaltung und Jugendhilfe. Damit „Sport im Ganztag“ gelingen kann, bieten wir umfassende Unterstützung auf mehreren Ebenen – sowohl für Vereine als auch für öffentliche und freie Träger.

Information & Erstberatung

Wir informieren zu:

  • rechtlichen Rahmenbedingungen für Kooperationen im Ganztag
  • Fördermöglichkeiten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene
  • organisatorischen Anforderungen (z. B. Versicherung, Haftung, Verträge)

Unsere Beratungen richten sich sowohl an interessierte Sportvereine als auch an Schulleitungen, Träger oder Verwaltungsmitarbeitende.

Unterstützung bei der Umsetzung

Wir helfen bei:

  • Entwicklung konkreter Angebotsformate (z. B. AGs, Bewegungspausen, Sporttage)
  • Erstellung einfacher Kooperationsvereinbarungen
  • Klärung versicherungs- und datenschutzrechtlicher Fragen
  • Vermittlung qualifizierter Übungsleitender aus unserem Netzwerk

Förderberatung & Projektentwicklung

Wir kennen die Förderlandschaft und wissen, was realistisch ist. Unsere Leistungen:

  • Begleitung bei Förderanträgen, z. B. LSB Brandenburg, „Integration durch Sport“, kommunale Fonds
  • Beratung zur Verwendung von ESF-Mitteln oder Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
  • Vermittlung zu Partnern aus Stiftungen, Sozialarbeit oder Projektträgern

Vernetzung & Interessenvertretung

  • Organisation von Fachtagen, Austauschrunden und Arbeitsgruppen
  • Vertretung sportlicher Interessen in Gremien und Ausschüssen (z. B. Jugendhilfeausschuss)
  • Entwicklung von Positionspapieren und Empfehlungen gegenüber Politik und Verwaltung

Ziel: Verlässliche Partnerschaften schaffen

Unser Ziel ist es, dass aus punktuellen Kooperationen strukturierte, nachhaltige Partnerschaften entstehen, mit klaren Zuständigkeiten, fairen Bedingungen und gemeinsamem pädagogischen Anspruch.

Unsere politischen Empfehlungen

Damit „Sport im Ganztag“ im Landkreis Teltow-Fläming nicht vom Zufall, sondern von Planung, Verlässlichkeit und Kooperation geprägt ist, braucht es klare politische Weichenstellungen. Als Kreissportbund richten wir uns daher mit folgenden Empfehlungen an die Politik, die Verwaltung und die kommunalen Gremien:

Sport als Teil von Bildung mitdenken

  • Sportangebote im Ganztag sind nicht nur Freizeit, sondern tragen zur Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsförderung und sozialen Teilhabe bei.
  • Der organisierte Sport muss daher strukturell in Bildungs- und Schulentwicklungsplanung einbezogen werden, sowohl auf Gemeinde, als auch auf Landkreisebene.

Verlässliche Kooperationsstrukturen schaffen

  • Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen dürfen nicht von Einzelengagement abhängen.
  • Es braucht Rahmenvereinbarungen, Musterverträge und klare Zuständigkeiten in den Verwaltungen.
  • Die Kommunen sollten aktiv als Vermittler und Förderer von Kooperationen agieren.

Finanzielle Förderung sichern

  • Ohne Honorare, Fahrtkostenerstattung und Materialbudgets können viele Vereine keine Ganztagsangebote stemmen.
  • Wir fordern kommunale Förderstrukturen für Vereinsangebote im Ganztag – entweder direkt oder im Rahmen von Drittmittelkooperationen.
  • Auch landkreiseigene Programme könnten hier als Impulsgeber wirken.

Zuständigkeit in der Verwaltung verankern

  • Der Landkreis sollte eine verbindliche Ansprechperson für das Thema „Sport im Ganztag“ benennen, idealerweise mit Schnittstelle zu Bildung, Jugendhilfe und Sport.
  • Diese Stelle sollte als Koordinierungsstelle fungieren und für Vernetzung, Qualitätssicherung und strategische Steuerung zuständig sein. 

Sport im Ganztag als Teil der Jugendhilfe anerkennen

  • Nach § 1 und § 11 SGB VIII gehören Bewegung, Spiel und Sport explizit zum Auftrag der Jugendhilfe.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Sportangebote im Ganztag systematisch in die Jugendhilfeplanung des Landkreises integriert werden, inklusive Beteiligung des KSB an entsprechenden Gremien und Prozessen.

Unser Ziel: Gleiche Chancen für alle Kinder im Landkreis

Kinder und Jugendliche in Teltow-Fläming sollen unabhängig vom Wohnort, Schultyp oder familiärem Hintergrund Zugang zu qualitativ hochwertigen Sportangeboten im Ganztag erhalten. Dafür braucht es politischen Willen, koordinierende Verwaltung und die Einbindung des organisierten Sports als gleichberechtigten Partner.

Kontakt und Beratung

Sie möchten als Verein, Schule, Träger oder Verwaltung im Ganztag aktiv werden oder haben Fragen zu konkreten Umsetzungsmöglichkeiten?

Wir beraten Sie gern, zur Rolle von Sportvereinen im Ganztag, zu Fördermöglichkeiten und zur Umsetzung vor Ort.

Ansprechpartner:

Herr Klischan; https://www.ksb-tf.de/geschaeftsstelle.html