Fördermöglichkeiten

Kreissportbund

In Abhängigkeit unserer finanziellen Leistungsfähigkeit fördern wir den Freizeit- und Breitensport in Teltow-Fläming. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung der regionalen Sportlandschaft.

Folgende Schwerpunkte werden in den Jahren 2025 & 2026 gefördert:

  • Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Kampf- und Schiedsrichtern sowie Vorständen (prioritäre Behandlung)
  • Spiel- und Sportfeste (nur ausgewählte Maßnahmen)

Bitte beachten:

  • Antragsfrist: 15.03. des laufenden Jahres
  • Sportvereine, die Träger des Gütesiegels „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ sind, haben bei der Förderung Priorität. Das Gütesiegel wird durch den Kreissportbund Teltow-Fläming e.V. vergeben.
  • Je Zuwendungsempfänger kann ein Förderantrag eingereicht werden. Dabei hat sich der Antragsteller zwischen einem der Förderschwerpunkte zu entscheiden.
  • Je Verein können maximal 1.000,00 € an Zuwendung beantragt werden. Die Bagatellgrenze je Förderantrag wird auf 500,00 € zuwendungsfähige Gesamtausgaben festgesetzt (davon ausgenommen ist der Schwerpunkt "Aus- & Weiterbildung").
  • Der Höchstfördersatz bei der Anteilsfinanzierung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 50 % sind mindestens als Eigenanteil zu erbringen.
  • Verwendungsnachweis: bis 31.10. (spätere Abrechnungen nur nach vorheriger Absprache möglich)
  • Mit dem Verwendungsnachweis muss ebenfalls eine Belegliste eingereicht werden.
  • Alle Informationen können der KSB Förderrichtlinie entnommen werden.

Folgende Dateien stehen Ihnen zur Verfügung:

Kreissportjugend - Landesjugendplan

1. Verfahren der Kreissportjugend Teltow-Fläming zum Landesjugendplan

Für die Sportvereine sind die Kreissportjugenden als Ansprechpartner zuständig. Als Verein des Landkreises Teltow-Fläming haben Sie bei uns die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Kreissportjugend Teltow-Fläming übermittelt dann alle gesammelten Förderanträge der Vereine an die Brandenburgische Sportjugend (BSJ).

Die Brandenburgische Sportjugend ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe und Mitglied im Landesjugendring Brandenburg e.V. Der Landesjugendring bewirtschaftet den Landesjugendplan und gibt Fördermittel für die Jugendarbeit an die BSJ auf Antrag weiter.
Die gesammelten Anträge werden geprüft und die Finanzkommission der Brandenburgischen Sportjugend entscheidet über die Mittelverteilung. Die Antragsteller werden in einem Zuwendungsvertrag über die Mittelzuweisung informiert. Die Kreissportjugenden und Verbände sind dann in diesem Vertragsverhältnis die Zuwendungsempfänger. Die Sportvereine sind dabei lediglich Träger der Maßnahme.

Für die durchgeführten Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis anzufertigen und bei der Kreissportjugend Teltow-Fläming einzureichen. Nach erfolgter Vorprüfung durch die Kreissportjugend, werden die Unterlagen zur finalen Prüfung und Abrechnung bei der Brandenburgischen Sportjugend eingereicht. Förderfähige Maßnahmen erhalten den gemäß der Richtlinie und der Bestimmungen der BSJ errechneten Zuschuss. Nach erfolgreicher Prüfung und Abrechnung, leitet die Kreissportjugend die Fördermittel der Brandenburgischen Sportjugend an die Vereine weiter.

Hinweise:

Die folgenden Hinweise werden nachfolgend gesondert ausgeführt, da zu viele Maßnahmen nicht den geforderten und hinlänglich beschriebenen Anforderungen entsprechen. Die Förderung ist in diesen Fällen schwierig, häufig gar nicht möglich. Leider sind dann die Ausgaben schon getätigt.

Grundsätze:

  1. Die Brandenburgische Sportjugend fördert definitiv keine Trainingslager und Wettkämpfe.
  2. Maßnahmen nach satzungsgemäßen Zweck haben eine Maximaldauer von 6 Tagen respektive 5 Übernachtungen.
  3. Eigenbelege werden nicht akzeptiert. Rechnungen/Quittungen können als Absender und Empfänger nicht die gleiche Rechtsperson haben.

zu den Hinweisen

2. Anträge

Die Antragstellung bei der Kreissportjugend Teltow-Fläming muss spätestens bis zum 14.02. des Maßnahmejahres erfolgen, auch für Maßnahmen, die dann bereits im Maßnahmejahr gelaufen sind.

Um die Anträge schnell und zuverlässig stellen als auch auswerten zu können, sind die folgenden Formulare entworfen worden. Die Vereine stellen einen Einzelantrag an die Kreissportjugend. Die Kreissportjugend Teltow-Fläming reicht ihren Gesamtantrag und eine Übersichtstabelle der Einzelmaßnahmen bei der BSJ ein.

zu den Anträgen

3. Abrechnungen

Die Auszahlung der im Bewilligungsbescheid vereinbarten Fördersummen erfolgt grundsätzlich erst nach Prüfung der Maßnahme durch die Brandenburgische Sportjugend. Dies geschieht auf der Basis eines Verwendungsnachweises mit den nachstehend aufgeführten Formularen. Welche Formulare obligatorisch für die jeweilige Maßnahme einzureichen sind, ist der Übersicht im Dokument Verwendungsnachweis zu entnehmen.

Hinweis: Der Träger der Maßnahme zeichnet für deren inhaltliche und finanzielle Richtigkeit! Zuwendungsempfänger für die BSJ kann nur der Verband oder die Kreissportjugend sein.

zu den Abrechnungen

4. Richtlinien zum Landesjugendplan

Grundlage der Antragstellung (Termine Kreissportjugend) und Abrechnung der Fördermittel sind die entsprechenden Richtlinien der Förderprogramme. Regelungen der Kreissportjugend Teltow-Fläming und der Brandenburgischen Sportjugend gelten darüber hinaus nur ergänzend oder einschränkend. Zudem ist das geltende Recht z.B. Reiserecht jeweils zu berücksichtigen.

zu den Richtlinien

Landessportbund Brandenburg

Über den Landessportbund Brandenburg kann eine Vielzahl an Förderungen durch die Sportvereine abgerufen werden. Der Kreissportbund steht den Vereinen diesbezüglich als erster Ansprechpartner zur Verfügung. In vielen Fällen muss auch die Antragstellung für Fördermittel des Landessportbundes über den Kreissportbund erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Die Förderrichtlinien „Vereinsförderung“ und „Sportverein und Kita“ werden über das neue webbasierte LSB-Portal Verminext unter verminext.de abgewickelt.

Alle Dokumente und Formulare der weiteren Förderungen finden Sie weiterhin hier auf dieser Seite. Ab dem Förderjahr 2024 werden einige von diesen Förderungen voraussichtlich in Verminext integriert sein, sodass die entsprechenden hier gelisteten Formulare dann nicht mehr verwendet werden dürfen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite.

Nachfolgend eine Übersicht der Förderungen für Sportvereine:

  1. A1 Vereinsförderung
  2. A2 Projekt Sportverein/Landesfachverband Schule
  3. A3 Projekt Sportverein Kita
  4. A4 Zielgruppenorientierte Projektförderung
  5. A5 Sportstättenbau
  6. A6 Großsportvereine
  7. Wettkampfkosten

Die genannten Förderbereiche stehen Ihnen auf der Seite des Landessportbundes zur Verfügung

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren!

Landkreis Teltow-Fläming

Auch der Landkreis Teltow-Fläming fördert den Freizeit- und Breitensport nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit als wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Sportlandschaft und gewährt entsprechende Hilfen.

Folgende Schwerpunkte werden gefördert:

  • Maßnahmen oder Veranstaltungen von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung
  • besondere Schwerpunkte

Bitte beachten:

  • Antragsfrist: 15.03. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres und 15.09. für das erste Halbjahr des nächsten Jahres
  • Verwendungsnachweis: bis zum 01.11. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch 2 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks.
  • Der Höchstfördersatz bei der Anteilsfinanzierung beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 30 % sind mindestens als Eigenanteil zu erbringen.

Ansprechpartnerin:

Fachkoordinatorin Sportmanagement: Frau B. Kaminski

Landkreis Teltow-Fläming
Raum - C3-0-05
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Tel.: (03371) 608 - 3102
Fax: (03371) 608 - 9070
E-Mail: Birgit.Kaminski@teltow-flaeming.de

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises Teltow-Fläming und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Seite der Kreisverwaltung.

Mittelbrandenburgische Sparkasse

Die Bildungs-, Jugend- und Sportstiftung Teltow-Fläming der MBS und die Kulturstiftung Teltow-Fläming der MBS haben sich zum 1. Januar 2008 zur Bildungs-, Jugend-, Kultur und Sportstiftung Teltow-Fläming der MBS (BJKS) zusammengeschlossen.

Bitte beachten:

Anträge können jeweils

  • bis zum 15. März für Vorhaben im II. Halbjahr des laufenden Jahres und
  • bis zum 15. September für Vorhaben im I. Halbjahr des Folgejahres

 

Die Satzung der Stiftung und die Vergaberichtlinien können hier eingesehen werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bundesförderprogramme zum Sportstättenbau

Überblick 2023 zur Förderung von Sportstätten

Das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB hat in Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde einen Überblick über Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume für das Jahr 2023 erarbeitet.

Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden. Der Überblick über die Förderprogramme wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.

Die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums sieht auch Förderungen von Sportstätten vor. Sportvereine sind auch antragsberechtigt. Dank der Kommunalrichtlinie rechnen sich Klimaschutzmannnahmen auch in Sportstätten – für die Vereinskasse und den Klimaschutz. Das Informationsblatt des DOSB informiert über diese Fördermöglichkeit.

 

Sportstättenförderung durch die EU

Auf europäischer Ebene existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen, seit 2014 auch ein spezifisches Sportprogramm unter dem Programm Erasmus+. Für die Renovierung oder den Neubau von Sportstätten gibt es allerdings kein dediziertes Programm, das heißt, dass keines der EU-Förderprogramme die Sportstättenförderung explizit als eines seiner Ziele ausweist. Das EU-Büro des DOSB fasst die Förderansätze in einem Merkblatt zusammen. 

 

Sportstättenförderung der Aktion Mensch 

Sport stärkt das Gemeinschaftsgefühl und begeistert als Erlebnis sowohl Zuschauer wie Teilnehmende – und zwar unabhängig von Behinderungen. Sport als Inklusionstreiber ist damit ein wichtiges Thema für die Aktion Mensch und ihre Förderung. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und damit auch der Bereich Sport in seiner ganzen Bandbreite.

Mit dem Ziel, möglichst viele inklusive Sportangebote zu schaffen, motiviert die Aktion Mensch Verbände und freie gemeinnützige Träger, sich noch mehr in diesem Bereich zu engagieren. Flyer mit den Fördermöglichkeiten 


 

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Der Überblick über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume, den das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB in enger Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde erstellt hat, wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.

Quelle: DOSB-Presse

Sportstättenbau in Teltow-Fläming

Goldener Plan Brandenburg

Das Land Brandenburg gewährt mit dem „Goldenen Plan Brandenburg“ auf der Grundlage des so genannten „Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetzes“ Zuwendungen (nicht rückzahlbare Leistung) für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten – zwar ungeachtet dessen, ob der Verein in einer ländlichen oder urbanen Region beheimatet ist. Die Maßnahmen unterstützen die Sportinfrastruktur in den Kommunen im Land Brandenburg zur Sicherstellung der Freizeitbedürfnisse der Brandenburgerinnen und Brandenburger auf sportlichem, gesundheitlichem und sozialem Gebiet. Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der Sportinfrastruktur durch Bauinvestitionen – vorrangig an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine sowie in Ausnahmefällen an kommunalen Sportstätten. Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrages bei ihrem Kreis- bzw. Stadtsportbund an. Sie finden detaillierte Angaben in der Richtlinie und den Verfahrensregelungen des LSB.

Weitere Informationen zur Verfahrensregelung, den Vorantrag und die Richtlinie zur Umsetzung des Goldenen Plans Brandenburg erhalten Sie über die KSB Geschäftsstelle.

Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Rund um die Flaeming-Skate“

„Ländlichen Raum - Lebenswert gestalten“; dies ist das Motto der LAG „Rund um die Fläming-Skate“. Die LAG unterstützt und steuert regionale Entwicklungsprozesse und ist Anlaufstelle für Projektideen und Förderanträge im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER.

Auch für die Sportvereine in Teltow-Fläming ist eine Förderung über die LAG interessant. Möglich ist dies über das Handlungsfelde "Lebensqualität, Kultur und Bildung" mit dem Ziel, den Individual-Sport und den Vereinssport zu fördern.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der LAG "Rund um die Flaeming-Skate", gerne berät Sie auch die Geschäftsstelle des KSB.

Förderrichtlinie „A5 Sportstättenbau“

Generell bietet der Landessportbund Brandenburg Unterstützungsmöglichkeiten bei Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen an. Mit der Förderrichtlinie „A5 Sportstättenbau“ sind Zuwendungen in Form einer Kombination aus Zuschuss (nicht rückzahlbare Leistung) und Darlehen oder nur als Darlehen möglich.

Energiestrategische Initiative

Für vereinseigene oder gepachtete Sportstätten werden die notwendigen Kosten zur Betreibung der Anlage immer wichtiger. Um die Vereine auch in diesem Bereich besser unterstützen zu können, wurde durch den LSB ein Konzept erarbeitet, mit dem die Energieeinsparpotentiale bei den Sportstätten erfasst werden können. Im Rahmen der Energiestrategischen Initiative des LSB wurden 30 Öko-Checks erstellt. Auf dieser Grundlage sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, sich systematisch mit den technischen Parametern ihrer Sportanlagen auseinanderzusetzen und nachhaltige Entscheidungen für künftige Investitionen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative

Die Neufassung der Kommunalrichtlinie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

© Deutschen Institut für Urbanistik

© Deutschen Institut für Urbanistik

Die positiven Effekte gehen dabei weit über die CO2-Reduzierung hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Jetzt wurde die Kommunalrichtlinie novelliert: Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen seit 1. Januar 2022 neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren.

Auch Sportvereine und -verbände sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie antragsberechtigt. Der Sport stellt inzwischen eine der größten Antragstellergruppen in dieser Förderlinie: Bisher konnten über 1.900 Sportvereine von der Förderung profitieren. Mit den geförderten Projekten leisten die Vereine nicht nur einen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen – die Investitionen in den Klimaschutz entlasten zudem dauerhaft die Vereinskasse und sorgen oft für regionale Wertschöpfung.

Für Sportvereine sind einerseits investive Fördermaßnahmen von großem Interesse: von der Außenbeleuchtung über die Innen- und Hallenbeleuchtung und Raumlufttechnische Anlagen bis hin zu Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Radabstellanlagen) und Rechenzentren.

Darüber hinaus können Sportorganisationen auch finanzielle Fördermittel für Klimaschutzkonzepte und ein Klimaschutzmanagement, für Klimaschutzkoordinatoren und Beratungsleistungen bezüglich Klimaschutzbilanzierungen sowie Machbarkeitsstudien erhalten. Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Die Kommunalrichtlinie ist bis zum 31.12.2027 gültig. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Bei Fragen zur Kommunalrichtlinie können sich Sportorganisationen bei den Onlinesprechstunden und/oder den Beratungshotlines der Beratungsstellen SK:KK (Förderberatung: Tel. 030 39001-170, E-Mail: skkk(at)klimaschutz.de) und ZUG (Antragsberatung: Telefon: 030 700 181-880; E-Mail: nki-kommunalrichtlinie(at)z-u-g.org) beraten lassen.

Die nächsten Onlinesprechstunden und Infoveranstaltungen können über den nachfolgenden Link gefunden werden:

www.klimaschutz.de/veranstaltungen

 

Quelle: Nordostdeutscher Fußballverband.e.V.

 

Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit in Neustrelitz aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Ziele

Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch oft schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt will das ändern. Ziel der Stiftung ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Sie ist die erste zentrale Anlaufstelle, die bundesweit ehrenamtlich Engagierte unterstützt.

Konkrete Aufgaben

Die Stiftung dient vor allem als Servicestelle. Insbesondere kleinen Initiativen fällt der Aufbau der notwendigen Strukturen oft schwer. Sie fragen sich u.a. „Wo lassen sich Fördermittel beantragen?“ und „Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?“ Hier setzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt an, zum Beispiel mit Serviceangeboten zur Organisation bürgerschaftlichen Engagements oder die Etablierung von „Best-Practice-Beispielen“. Damit erhalten Initiativen die Möglichkeit, sich über besonders erfolgreiche Ehrenamts-Konzepte zu informieren. Außerdem bringt die Stiftung (in Zukunft) durch unterschiedliche Vernetzungsangebote Engagierte zusammen, hilft bei der Gewinnung neuer Ehrenamtlicher und bietet Fortbildungen an.

Mehr Informationen zur Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

 

Förderprogramme 2022 (anklicken für Gesamtübersicht)

Crowdfunding für den Sport

Fairplaid ist Deutschlands größte Crowdfunding-Förderplattform für den Sport, auf der Projekte eingestellt werden können. Ein fairplaid-Projekt ist eine Crowdfunding-Kampagne, bei der Einzelsportler/-innen, Mannschaften oder Vereine Geld für verschiedenste Vorhaben sammeln können. Egal ob Trainingsmaterial, Wettkampfteilnahme, Aufstieg, Trainingslager oder Sportstättenbau, die Optionen sind zahlreich.

www.fairplaid.org

Förderprogramme Haus des Stiftens

Mit dem Portal Förderprogramme.org bietet Haus des Stiftens gemeinnützigen Organisationen zentralen Zugang zu einer Vielzahl von Spendenkampagnen verschiedener Unternehmen. Eine Auswahl aktueller Kampagnen finden Sie auf dieser Seite.

 

https://www.foerderprogramme.org/spendenkampagnen/

IT Portal Stifter-helfen

Stifter-helfen ist das IT-Portal für Vereine, Stiftungen, gGmbHs und andere gemeinnützige Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es vermittelt ausschließlich an Non-Profits Produktspenden namhafter IT-Unternehmen sowie Sonderkonditionen und Know-how rund um moderne Technologien.

Auf Stifter-helfen stellen führende IT- und Internet-Unternehmen ihre Produkte, Services und Tools Non-Profit-Organisationen als IT-Spende zur Verfügung. Um die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Portals zu decken, wird pro Produkt eine geringe Verwaltungsgebühr fällig. Diese beträgt derzeit im Schnitt acht Prozent des offiziellen Verkaufspreises.

Unter Sonderkonditionen finden Non-Profits vergünstigte IT-Produkte, die beispielsweise in Rabattprogrammen, Sonderaktionen oder im Programm ‚Hardware wie Neu‘ angeboten werden. Diese Angebote gelten in der Regel, solange der Vorrat reicht. So gibt es beispielsweise Rabattprogramme für die Entwicklung einer eigenen Vereins-App oder für Cloud-Software. Im Programm ‚Hardware wie Neu‘ vermittelt Stifter-helfen generalüberholte PCs, Laptops, Drucker und andere Hardware-Geräte zum Selbstkostenpreis an Non-Profits.

www.stifter-helfen.de