Termine

Sportstättenbau 5.1 Abgabefrist Anträge

Die Antragstellung erfolgt durch die Vereine an den zuständigen KSB/SSB durch einen VORANTRAG (Formblatt) bis zum 01.07. für das Folgejahr. Die KSB/SSB erstellen eine Prioritätenliste, dabei ist mit den jeweiligen Kreis-/Stadtverwaltungen eine Abstimmung zum Sportbedarf vorzunehmen.

Die Stellungnahme des KSB/SSB, die Prioritätenliste und die Voranträge sind bis zum 15.07. für das folgende Kalenderjahr vorzulegen.

Der LSB Brandenburg e.V. stimmt die Voranträge mit den jeweiligen LFV ab. Danach erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel die Erstellung der landesweiten Antragsliste nach dem sportfachlichen Bedarf sowie die Begutachtung und Empfehlung der Höhe der Förderung der vorgesehenen Vorhaben durch den Landesausschuss Sportstätten und Umwelt. Das Präsidium des LSB bestätigt die landesweite Vorhabenliste.

Die Vereine, deren Projekte bestätigt wurden, erstellen entsprechend der Förderrichtlinie und den Formblättern bis zum 15.12. den vollständigen Antrag.

Der Gesamtantrag muss folgende Anlagen enthalten:

Anlage 1: Pachtvertrag für 15 bzw. 25 Jahre, Erbbaupachtvertrag oder Grundbuchauszug;

Anlage 2: Ausführliche Baubeschreibung/Erläuterungsbericht der Baumaßnahme;

Anlage 3: - Lageplan, Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten);

- Raumberechnung nach DIN 277, Außenanlagenplan M 1:500;000

- Kostenberechnung, aufgegliedert in Kostengruppen (bis mind. zur 3. Ebene) nach DIN 276 bzw.

drei vergleichbare Angebote für die Leistungen;

Anlage 4: Wirtschaftsplan für Durchführungsjahr, Ergebnisrechnung des letzten Jahres;

Anlage 5: Finanzierungsnachweis;

Anlage 6: Ausdruck Auswertungsseite der Energiedatenbank des LSB (Nutzungsnachweis der Datenbank)

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Unvollständige Anträge werden dem Antragsteller zurückgegeben

 

Förderrichtlinie und Antrag Sportstättenbau

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