Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Brief vom 17.03.2022 erklärt, dass Hilfeleistungen an Ukraine-Flüchtlinge auch steuerlich, bis zum 31.12.2022, unterstützt werden. Um welche steuerlichen Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen es genau geht, können Sie hier einsehen: https://www.stb-lienig.de/news/mai_2022/steuerliche_sondermassnahmen_fuer_ukraine_hilfen/
Die Kanzlei für Steuern und Recht "Lienig und Lienig-Haller" hat zudem ein hilfreiches Dokument erstellt, welches Sie hier aufrufen können.
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Quelle: DOSB Führungsakademie