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14.06.2022
Vereinsarbeit mit Flüchtlingen aus der Ukraine
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Brief vom 17.03.2022 erklärt, dass Hilfeleistungen an Ukraine-Flüchtlinge auch steuerlich, bis zum 31.12.2022, unterstützt werden. Um welche steuerlichen Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen es genau geht, können Sie hier einsehen: https://www.stb-lienig.de/news/mai_2022/steuerliche_sondermassnahmen_fuer_ukraine_hilfen/ 

Die Kanzlei für Steuern und Recht "Lienig und Lienig-Haller" hat zudem ein hilfreiches Dokument erstellt, welches Sie hier aufrufen können.

 

Zum Dokument

 

Quelle: DOSB Führungsakademie