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- Sportförderung ab 2027: Das ändert sich bei der Antragstellung
Inzwischen liegen weitere konkrete Informationen zur Antragstellung vor.
Besonders erfreulich ist dabei: Die jährliche Sportförderung steigt von bisher 90.000 Euro auf künftig 200.000 Euro. Der Kreissportbund Teltow-Fläming bewertet diese Entwicklung als großen Erfolg für den organisierten Sport im Landkreis.
Zugleich dankt der Kreissportbund der Kreisverwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit und die Bereitschaft, die Sportförderung im Landkreis im Sinne der Sportvereine weiterzuentwickeln.
Die bisherige Sportförderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Die Förderung sportbezogener Vorhaben erfolgt ab 2027 zunächst auf Grundlage der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke“ des Landkreises Teltow-Fläming.
Neues Antragsformular
Sportvereine verwenden künftig das allgemeine Formular „Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landkreises Teltow-Fläming nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke“. Im Antrag ist der Förderbereich „Sport“ auszuwählen.
Antragstellung und Fristen
Die Förderanträge sind künftig bei der Landkreisverwaltung einzureichen. Dort erfolgt zunächst eine formale Prüfung der Unterlagen. Anschließend werden die Anträge an den zuständigen Fachbereich zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
Die bekannten Antragstermine bleiben bestehen:
- 15. März für Maßnahmen im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres
- 15. September für Maßnahmen im ersten Halbjahr des Folgejahres
Für Vorhaben im ersten Halbjahr 2027 ist damit der 15. September 2026 der nächste Antragstermin.
Kein pauschaler Eigenanteil nach neuer Fördergrundlage
Nach aktueller Klärung ist bei den Förderanträgen künftig kein pauschaler Eigenanteil mehr vorzusehen. Grundlage der Förderung ist ab 2027 zunächst die allgemeine Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke des Landkreises Teltow-Fläming. Diese sieht keinen festen Eigenanteil für Sportförderanträge vor.
Damit entfällt zugleich der bisher nach der Sportförderrichtlinie erforderliche Eigenanteil von 30 Prozent.
Wichtig bleibt: Die Gesamtfinanzierung des beantragten Vorhabens muss im Antrag weiterhin vollständig und nachvollziehbar dargestellt werden.
Was kann gefördert werden?
Grundsätzlich können weiterhin sehr unterschiedliche sportbezogene Vorhaben unterstützt werden. Förderfähig sind unter anderem Organisationskosten, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Investitionen in bauliche Anlagen, Erst- und Ersatzbeschaffungen sowie projektbezogene Personal-, Honorar-, Helfer- oder Schiedsrichterkosten. Die Mindestförderung beträgt 400 Euro.
Mit einer Maßnahme darf grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden. Im Antragsformular kann jedoch gleichzeitig ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Sportförderung wird deutlich ausgeweitet
Die jährliche Sportförderung im Landkreis Teltow-Fläming steigt ab 2027 auf 200.000 Euro. Gegenüber dem bisherigen Ansatz von 90.000 Euro bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung der Fördermittel und ein starkes Signal für die Sportvereine im Landkreis.
Der KSB TF bewertet diese Entwicklung als wichtigen Erfolg für den organisierten Sport in Teltow-Fläming. In den vergangenen Monaten hat der Kreissportbund wiederholt auf die Bedeutung einer auskömmlichen Sportförderung hingewiesen und die Interessen der Sportvereine gegenüber Politik und Verwaltung eingebracht.
Gleichzeitig soll der KSB TF weiterhin in die sportfachliche Bewertung der Förderanträge eingebunden werden und an der Ausgestaltung des neuen Förderverfahrens mitwirken.
Kinderschutz bleibt wichtiges Thema
Nach den bisherigen Abstimmungen wird eine unmittelbare Anpassung der allgemeinen Förderrichtlinie im Sinne zusätzlicher Kinderschutzanforderungen derzeit nicht als umsetzbar angesehen.
Der Kreissportbund Teltow-Fläming sieht das Thema Kinderschutz im Zusammenhang mit der Sportförderung jedoch weiterhin als wichtig an. Gerade bei geförderten Angeboten und Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen sollten Schutzaspekte aus Sicht des KSB angemessen berücksichtigt werden.
Der KSB wird das Thema daher weiter in die Gespräche mit Verwaltung und Politik einbringen.
Beratung durch den KSB TF
Bei Fragen zur sportfachlichen Einordnung eines Vorhabens oder zur Antragstellung können sich unsere Mitgliedsvereine gerne an die Geschäftsstelle des KSB TF wenden.
Wir empfehlen unseren Mitgliedsvereinen, sich bei Unsicherheiten möglichst frühzeitig vor Antragstellung mit uns in Verbindung zu setzen. Gerade durch das neue Formular und die veränderte Verfahrensgrundlage kann eine rechtzeitige Abstimmung hilfreich sein.
Weiterführende Informationen
Unser erster Artikel zur geplanten Ausweitung der Sportförderung:
Den Antrag, die Mittelanforderung sowie die geltende Richtlinie stellt der Landkreis unter folgendem Link zur Verfügung:
