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02.05.2025
Rechtliche Neuerungen für Vereine – Frühling 2025 im Überblick

Auch im Frühjahr 2025 gibt es rechtliche Entwicklungen, die für Sportvereine im Landkreis Teltow-Fläming von Bedeutung sind. Wir haben einige zentrale Themen kompakt zusammengefasst, mit Links zu weiterführenden Informationen für alle, die tiefer einsteigen möchten.

1. Steuerliche Entlastungen für gemeinnützige Vereine geplant

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom 9. April 2025 sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, die Vereinen zugutekommen sollen:

  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 €
  • Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 €
  • Erleichterungen bei der Mittelverwendung
  • Anerkennung von E-Sport als gemeinnützig
  • Bürokratieabbau durch einen „Zukunftspakt Ehrenamt“

Mehr zum Koalitionsvertrag 2025

2. Nebenberufliche Trainer: Achtung beim Status!

Trainerinnen und Trainer im Breitensport, die regelmäßig entlohnt werden, feste Zeiten einhalten und Weisungen des Vereins unterliegen, können rechtlich als Arbeitnehmer gelten, auch bei geringem Stundenumfang oder niedriger Spielklasse.

Infos zur Abgrenzung: Selbstständig oder angestellt?

3. Aufwandsentschädigungen bis 5 €/Stunde rechtlich unkritisch

Wer ehrenamtlich im Verein tätig ist und dafür z. B. 5 € pro Stunde erhält, leistet in vielen Fällen keine sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung. Maßgeblich ist die ideelle Ausrichtung der Tätigkeit.

Mehr zur Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

4. Musiknutzung auf Social Media: Nur mit Lizenz

Videos mit Musik auf TikTok, Instagram oder YouTube dürfen nur mit entsprechender Lizenz genutzt werden. Plattformen bieten teils eigene Musikbibliotheken, die Nutzung darüber hinaus kann rechtliche Folgen haben.

Urheberrecht bei Musik auf Social Media

5. Datenschutz gilt auch für Vorstandsmitglieder

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt auch die personenbezogenen Daten von Vorständen und Geschäftsführungen. Veröffentlichungen z. B. auf der Website oder Weitergaben an Dritte müssen rechtlich abgesichert sein.

Datenschutz im Verein – worauf es ankommt

 

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