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14.12.2021
Neue Verordnung bringt Sport wohl kaum Änderungen
Die ab dem 15.12.2021 geltende neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hält wohl kaum nennenswerte Änderungen für den Sport parat.

Wie die Staatskanzlei heute (14.12.2021) per Pressemitteilung informierte, werden „im Wesentlichen […] die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten.“ Zwei Änderungen, die vom Land beschlossen wurden und ab dem 15.12.2021 gültig sind, betreffen allerdings auch den Sport. „Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt“, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem gibt es „bei der 2G-Zutrittsgewährung […] eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.“

Die Verordnung soll voraussichtlich bis zum 11. Januar 2022 gelten.

Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst nach der Veröffentlichung der detaillierten Verordnung sowie den Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.

Quelle: Landessportbund Brandenburg