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- Kreissportbund und Landkreis verstärken das Engagement im Inklusionssport
Das Bundesteilhabegesetz steht zwar für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung und verweist dabei auf individuelle Bedarfe. Allerdings haben Menschen mit Handicaps immer noch sehr große Probleme, überhaupt Sport treiben zu können. Sport und Bewegung zählen zu den menschlichen Bedürfnissen und sind ebenso entscheidende Faktoren für die Gesundheit und Prävention. Dennoch stellte das Bundessozialgericht 2018 fest, dass die Förderung des Freizeit- und Vereinssports grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung gehört. Diese Feststellung führt dazu, dass die Versorgung mit einer Sportprothese durch gesetzliche Krankenkassen verweigert wird. Dabei ist nicht relevant, ob die Person vorher schon sportlich aktiv war oder nicht.
Die aktuelle Rechtslage ist zudem noch unübersichtlich. Nur in sehr wenigen Fällen sehen die Gerichte diese Auffassung anders. Deshalb der Appell an Politik und Gesellschaft: Menschen mit Handicaps nicht vom Sport ausschließen!
Um Menschen mit Handicaps in TF den Zugang zu erleichtern, verstärken Landkreis und Kreissportbund das Engagement im Inklusionssport.
Es werden nicht nur die entsprechenden Voraussetzungen des Inklusionssports gefördert, sondern ab der neuen Förderperiode auch die persönliche Ausstattung mit erforderlichen Sporthilfsmittel für Sporttreibende mit Handicap (z. B. Sport-Rollstühle, Sportprothesen).
Haben Sie Bedarf an Sporthilfsmitteln? Dann kontaktieren Sie den Kreissportbund Teltow-Fläming e. V. oder die Sportkoordination des Landkreises Teltow-Fläming.