Bitte beachten Sie die neue Richtlinie für die Kooperation Schule und Verein, sowie den neuen Antrag für die Kooperationen.
In der neuen Richtlinie beachten Sie bitte den letzten Punkt unter 3.1 Zuwendungsvoraussetzungen
- lizensierten Übungsleiter/innen oder Trainer/innen. Dabei gelten die Bestimmungen nach den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB. Voraussetzung für die Förderung ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für den/die zu bezuschussende(n) Übungsleiter(in) oder Trainer(in).