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15.07.2022
KIP Schule geht an den Start
67 Schulen und Schulträger können mit einer Förderung rechnen

Das Land Brandenburg fördert die kommunalen Schulträger bei ihrer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe, dem Schulbau, mit 70 Millionen Euro aus dem kommunalen Investitionsprogramm II (KIP) Schule. Damit wird ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht und in die Bildung von Kindern und Jugendlichen investiert.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir haben uns vorgenommen, die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau mit 70 Millionen Euro zu unterstützen und können jetzt bekannt geben, wie wir diesen Betrag verteilen. Wichtig ist uns, dass das Ministerium mit den zur Verfügung stehenden Geldern in allen Regionen Brandenburgs die Schulträger fördert. Wir freuen uns sehr, dass das gelingt. Brandenburg investiert in die Zukunft. Denn Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in den Schulen. Mit dieser großen Fördersumme leisten wir einen großen Beitrag dazu.“

Aufgrund der hohen Nachfrage bei diesem Schulbauprogramm wurden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als Fördermittelgeber sachlich begründete, nachvollziehbare und eindeutige Kriterien zur Verteilung der Gelder zugrunde gelegt. Diese wurden unter der Prämisse erarbeitet, dass möglichst viele Vorhaben an Schulen in allen Landesteilen innerhalb der nächsten Jahre umgesetzt werden sollen.

  • Es wird maximal ein Antrag je Schulträger bewilligt. Bei Mehrfachanträgen hat der Antrag mit dem geringsten Fördervolumen Priorität.
  • Die Schulbauvorhaben werden voraussichtlich innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms bis 2024 umgesetzt.
  • Die Auswahl der Schulbauvorhaben erfolgt aufsteigend, entsprechend der beantragten Fördersumme bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Budgets.
  • Die Schule hat keine Mittel aus dem Vorgängerprogramm KIP I (Richtlinie zur Förderung von notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen für besondere bildungspolitische Schwerpunktmaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft) erhalten.

Nach Ablauf der Antragsfrist am 30. Juni 2022 liegen 168 Anträge aus allen Teilen des Landes vor, die das gesamte Spektrum der förderfähigen Maßnahmen umfassen und von kleineren Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis hin zum umfassenden Neubau- oder Erweiterungsvorhaben von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen reichen. Es gibt eine breite Streuung hinsichtlich der Höhe der beantragten Förderung und der vorgesehenen kommunalen Eigenanteile. Einige Schulträger haben mehrere Anträge auf Förderung gestellt. Insgesamt stehen somit 670,5 Millionen Euro beantragte Zuwendungen einem zur Verfügung stehenden Budget von 70 Millionen Euro gegenüber.

Trotz der fast zehnfachen Überzeichnung des Förderprogramms können 40 Prozent der Antragsteller mit einer Förderung rechnen. Von 168 Anträgen finden 67 Anträge aus allen Landesteilen und für alle Schulformen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 130 Millionen Euro Berücksichtigung. Die höchste Förderung beträgt fast 4 Millionen Euro.

Derzeit werden die Anträge durch die Bewilligungsbehörde ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) weiterhin geprüft. Antragsteller sind daher gebeten, sich bei Fragen bezüglich des konkreten Verfahrensstandes an die ILB zu wenden. Aufgrund des hohen Interesses hat sich das MBJS entschieden, die Liste der Antragsteller, deren Anträge den Kriterien entsprechen, zu veröffentlichen. Diese Liste steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfungen der Anträge durch die ILB. Die genannten Antragssummen entsprechen nicht zwangsläufig den Bewilligungen. Die endgültige Bewilligung in der Sache und der Höhe ergeht dann durch die ILB.