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30.10.2020
Kaum Lockdown-Ausnahmen für märkischen Sport
Jetzt ist es amtlich:

Brandenburg wird die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch ohne größere Änderungen für den Sport übernehmen. Darüber hat das Landeskabinett heute in einer Pressekonferenz informiert. Damit steht das Sportland laut der heute vom Landeskabinett verabschiedeten und ab 2. November gültigen neuen Umgangsverordnung bis Ende November erneut fast vollständig still. Einzig für den Individual- und Spitzensport hat die Landesregierung die Türen nicht komplett geschlossen.

Anders als Berlin, wo der Senat zumindest den Kindern bis 12 Jahren einen Trainingsbetrieb im Freien und in festen Gruppen ermöglicht, untersagt Brandenburg den kompletten Amateursport in und auf allen Sportanlagen. Nur „der Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“ soll möglich sein, wie es Ministerpräsident Dietmar Woidke im Rahmen der Pressekonferenz heute erklärte. Was das genau bedeuten soll und warum Brandenburg einen ungleich strengeren Kurs als Berlin einschlägt, wurde zunächst nicht erläutert.

Entsprechendes Unverständnis herrscht im Sportland. „Es ist schon eine ziemlich große Enttäuschung für alle Vereine des Landes, dass es nicht einmal für die Jüngeren möglich sein wird, im kommenden Monat ihren Sport zu betreiben. Das wird weder den Ansprüchen unserer Kinder noch den Bemühungen der Vereine vor Ort gerecht. Schließlich haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Ehrenamtliche überall in den Vereinen viel Zeit und enorm viel Kraft in die Hygienekonzepte und deren Umsetzung gesteckt. Und das mit Erfolg“, erklärt Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg e.V.. Zudem sieht er auch in der erneut unterschiedlichen Ausrichtung der Maßnahmen durch die Bundesländer Probleme: „Es ist wiederum äußerst unglücklich, dass in Brandenburg verboten ist, was in Berlin erlaubt wird.“

Auch deswegen hätte er sich eine noch intensivere Einbeziehung des Landessportbundes und seiner Mitglieder im Vorfeld der Erarbeitung der neuen Corona-Maßnahmen gewünscht.

Laut neuer Regelungen wird es in den kommenden Novembertagen nun aber immerhin Ausnahmen im Individualsport – wie oben beschrieben – sowie für den „Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und -sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten“, so Woidke, geben. Außerdem ist der Schulsport nicht vom Verbot betroffen.

Sobald die heute beschlossene Umgangsverordnung mit den konkreten und rechtsverbindlichen Fakten veröffentlicht wird, werden wir sie auf unserer Seite verlinken.

Quelle: Landessportbund Brandenburg