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08.05.2020
Infos zum 15. Mai - Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Ab dem 15.05. soll der Vereins - Sport langsam wieder starten dürfen.

Das Kabinett wird am heutigen Freitag eine Neufassung der Eindämmungsverordnung beschließen. Daraus werde sich die nächsten Schritte für den Sport ableiten lassen.

Bei allen Schritten, die die Sportvereine unternehmen, ist es wichtig, dass diese im Einklang mit der Eindämmungsverordnung geschehen. Aus diesem Grund ist es dringen ratsam, sich schon jetzt mit der Thematik auseinanderzusetzen, um dann am 15.05. vorbereitet zu sein.

Da das Land NRW bereits wieder seit dem 07.05. den Sport erlaubt hat, lassen sich auf der Seite des Landessportbundes NRW jetzt schon Wegweiser für Vereine, Leitfäden für Übungsleiter/innen und Trainer/innen und die Konzepte der Spitzensportverbände finden.

Natürlich muss abgewartet werden, was das Land Brandenburg empfiehlt, trotzdem erscheint mir ein Blick auf die nachfolgenden Seiten durchaus sinnvoll.

1: Wegweiser für Verein: https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/2020-05-07_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine.pdf

2: Leitfaden für Übungsleiter und Trainer: https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/2020-05-07_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer-UEL.pdf

3: Sportspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/

4: DOSB Leitplanken: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_ZehnLeitplanken__end_.pdf

 

Weitere Informationen erhalten Sie, wenn die neue Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg veröffentlicht wurde.