Aktuelle Nachrichten

12.05.2020
Hilfestellungen für die Rückkehr zum Sportbetrieb
Die Landesregierung hat am Freitag Lockerungen für den Sport beschlossen.

In der veröffentlichten Eindämmungsverordnung ist unter § 6 geregelt, wie der Sportbetrieb wieder starten darf. Demnach ist ab dem 15.05.2020 der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen unter freiem Himmel (!) wieder möglich. Die Nutzung von Sanitäreinrichtungen (außer WC Anlagen) sowie Umkleideräumen –kabinen von Sportanlagen bleibt weiterhin untersagt.

Hierzu sollten sich die Vereine mit dem Träger der jeweiligen Sportstätte abstimmen und die Rahmenbedingungen für die Öffnung abstimmen. Eine Ausnahmegenehmigung beim Gesundheitsamt ist nicht nötig. Ebenfalls sollten die Vereine die sportartspezifischen Übergansregeln ihres Spitzensportverbandes beachten! Auf der Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes sind die Konzepte aller Verbände aufgelistet. Dies soll den Vereinen helfen.

Wir empfehlen den Vereinen, die Zeit bis zum 15.05. zu nutzen, um die nötigen Maßnahmen zu ihrer eigenen Absicherung zu treffen. Hierzu empfehlen wir den Leitfaden für Übungsleiter und Trainer sowie den Wegweiser für Vereine durchzugehen. Die Vereine sollten schauen, wie Sie diese Materialien für sich nutzen können um ein Konzept zu erstellen, welches ggf. eingereicht bzw. im Fall der Fälle auch zur eigenen Absicherung nachgereicht werden kann.

Auch ein Blick in die 10 Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens gibt den Vereinen eine erste Orientierung.