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12.03.2025
Fördermittel für Aus- und Weiterbildung im Sport
Jetzt finanzielle Unterstützung für Vereine und Beschäftigte sichern!

Sportvereine und Beschäftigte im Land Brandenburg können Fördermittel für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen.

 

Förderung für Sportvereine

Sportvereine können bis zu 50 % der Kosten für Kurs- und Prüfungsgebühren erstattet bekommen.

Wer kann gefördert werden?

  • Haupt- und ehrenamtlich Tätige in rechtsfähigen Sportvereinen
  • Weiterbildungen zur Kompetenzentwicklung von Vereinsmitgliedern

Nicht förderfähig sind Freizeit-, Sport- oder Erholungskurse sowie Schulungen zu Produktnutzungen, die bereits im Preis enthalten sind.

Förderumfang:

  • Förderquote: bis zu 50 % der Kosten für Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Mindestförderung: 1.000 € (bei Weiterbildungskosten von mind. 2.000 €)
  • Antragstellung: Bis zu zweimal jährlich möglich
  • Frist: Antragstellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme

Antragsstellung & weitere Infos:

 

Förderung für Beschäftigte (Bildungsscheck Brandenburg)

Auch einzelne Vereinsmitglieder, Trainer:innen und Angestellte können Fördermittel erhalten!

Wer kann gefördert werden?

  • Beschäftigte mit Wohnsitz in Brandenburg (inkl. Minijobber)
  • Berufliche Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

Förderumfang:

  • Förderquote: bis zu 60 % der Weiterbildungskosten
  • Förderhöhe: mind. 500 €, max. 3.000 € pro Maßnahme
  • Antragstellung: Zweimal pro Jahr möglich

Antragsstellung & weitere Infos:

 

So beantragen Sie die Förderung

  1. Antrag online einreichen: Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der ILB.
  2. Fristen beachten: Mindestens acht Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einreichen.
  3. Unterstützung erhalten: Bei Fragen hilft das Infotelefon der ILB unter 0331 660-2200 weiter.