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- Fördermittel für Aus- und Weiterbildung im Sport
Sportvereine und Beschäftigte im Land Brandenburg können Fördermittel für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen.
Förderung für Sportvereine
Sportvereine können bis zu 50 % der Kosten für Kurs- und Prüfungsgebühren erstattet bekommen.
Wer kann gefördert werden?
- Haupt- und ehrenamtlich Tätige in rechtsfähigen Sportvereinen
- Weiterbildungen zur Kompetenzentwicklung von Vereinsmitgliedern
Nicht förderfähig sind Freizeit-, Sport- oder Erholungskurse sowie Schulungen zu Produktnutzungen, die bereits im Preis enthalten sind.
Förderumfang:
- Förderquote: bis zu 50 % der Kosten für Kurs- und Prüfungsgebühren
- Mindestförderung: 1.000 € (bei Weiterbildungskosten von mind. 2.000 €)
- Antragstellung: Bis zu zweimal jährlich möglich
- Frist: Antragstellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme
Antragsstellung & weitere Infos:
Förderung für Beschäftigte (Bildungsscheck Brandenburg)
Auch einzelne Vereinsmitglieder, Trainer:innen und Angestellte können Fördermittel erhalten!
Wer kann gefördert werden?
- Beschäftigte mit Wohnsitz in Brandenburg (inkl. Minijobber)
- Berufliche Weiterbildungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
Förderumfang:
- Förderquote: bis zu 60 % der Weiterbildungskosten
- Förderhöhe: mind. 500 €, max. 3.000 € pro Maßnahme
- Antragstellung: Zweimal pro Jahr möglich
Antragsstellung & weitere Infos:
So beantragen Sie die Förderung
- Antrag online einreichen: Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der ILB.
- Fristen beachten: Mindestens acht Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einreichen.
- Unterstützung erhalten: Bei Fragen hilft das Infotelefon der ILB unter 0331 660-2200 weiter.