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30.10.2018
DOSB positioniert sich zu Thema eSport - Unterscheidung zwischen eGaming und elektronischer Sportartensimulation
DOSB sieht aktuell keinen Anlass, mit eGaming/“eSport“ einen Bereich aufzunehmen, der vor allem kommerziellen Verwertungsinteressen folgt

Mit seiner Stellungnahme vom 29.10.2018 lehnt der DOSB es ab, weiterhin von eSport zu reden, wenn es um "eSport" geht - stattdessen wird von Seiten der Sportorganisationen der Begriff "eGaming" verwendet. Begründet wird diese mit der Tatsache, dass der Begriff "eSport" für ein viel zu umfangreiches Angebot virtueller Spielformen mit Wettkampfcharakter steht und die Bezeichnung "eSports" somit irreführend sei. Als Konequenz daraus wird von Seiten des DOSB ab sofort zwischen eGaming und elektronischer Sportartensimulationen entschieden.

Der DOSB kommt in seiner Stellungnahme zu folgendem Resultat:

"Der DOSB ….

- … unterscheidet elektronische Sportartensimulationen (virtuelle Sportarten) und eGaming: Wenn die Überführung von Sportarten in die virtuelle Welt gemeint ist, wird von elektronischen Sportartensimulationen (oder kurz virtuellen Sportarten) gesprochen. Unter eGaming versteht der DOSB das wettkampfmäßige Spielen von Video- bzw. Computerspielen aller Art nach festgelegten Regeln, die nicht den virtuellen Sportarten entsprechen.

- … erkennt die Bedeutung elektronischer Sportartensimulationen für die Weiterentwicklung des Sports und der Sportverbände an. Er empfiehlt die systematische Ausarbeitung von Strategien zur Entwicklung von Sportarten im virtuellen Raum und von passgenauen Instrumenten zur Vereinsberatung und -entwicklung in den Verbänden.

- … geht davon aus, dass eGaming in seiner Gesamtheit nicht den zentralen Aufnahmekriterien entspricht, die das Sport- und Verbändesystem unter dem Dach des DOSB konstituieren und prägen.

- … erkennt die Bedeutung von eGaming als Teil einer modernen Jugend- und Alltagskultur an, nicht jedoch als eigenständige sportliche Aktivität. Der DOSB unterstützt die Entwicklung von Qualifizierungen und von pädagogischen Konzepten für den Umgang mit eGaming in Vereinen. Damit erweitern sich die außersportlichen Angebote und die gesellschaftliche Verantwortung von Vereinen und Verbänden.

- … sieht keine eigenständigen eGaming-Abteilungen in Vereinen, damit bis auf weiteres auch keine Organisations- und Meldepflichten für Vereine, die eGaming anbieten. Der DOSB empfiehlt, die im Bereich der virtuellen Sportarten aktiven Personen über die Sportarten zu melden. Damit besteht derzeit keine Notwendigkeit für einen oder mehrere eigenständige eGaming/„eSport“-Verbände unter dem Dach des DOSB.

- … wirkt konsequent darauf hin, dass keine eGaming-Aktivitäten in Vereinen angeboten werden, die dem anerkannten Wertekanon des DOSB-Sportsystems nicht entsprechen.

- … sieht aktuell keinen Anlass, die Abgabenordnung zu ändern und mit eGaming/“eSport“ einen Bereich aufzunehmen, der vor allem kommerziellen Verwertungsinteressen folgt."

Quelle: DOSB

Das vollständige Positionspapier des DOSB kann hier nachgelesen werden.

Mit dieser Positionierung folgt der DOSB den bereits veröffentlichten Stellungnahmen des Deutschen Fußballbundes, des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und des Hamburger Sportbundes. Alle drei Sportinstitutionen hatten sich gegen die generelle Aufnahme des eSports in den Sport gestellt, sich jedoch für eine differenzierte Unterteilung der Angebote ausgesprochen.

So sprach sich der DFB zum Beispiel für eine Auseinandersetzung mit dem Thema E-Soccer aus, wo hingegen der LSB NRW die deutliche Aussage traf, dass eSport kein Sport sei. Bemerkenswert ist die Herangehensweise des Hamburger Sportbundes, der einen Kriterienkatalog zur Bewertung der jeweiligen Situation erarbeitete. Der Katalog soll die eigenen Vereine bei der möglichen Aufnahme vom eGaming in den Sportbetrieb unterstützen, ohne dass diese die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen.

Sehr empfehlenswert ist auch die Aufarbeitung der aktuellen Lage durch die Internetseite www.gamewirtschaft.de mit dem Titel "Warum der Sport den eSport abschafft".